Sicherheitsdatenblatt nach EG-Richtlinie 2001/58/EG Seite 1/7 | |||
Erstellt am: | 20.08.2023 | ||
Überarbeitet am : | |||
Gültig ab: | 20.08.2023 | ||
Version: | 9 | Ersetzt Version: | 8 |
Invisible shield NMRC-1, NMRC-2, NMRC-3, NMRC 3B
Behälter (1l-1kg) Version 9 Druckdatum: 20.08.2023 überarbeitet am: 20.08.2023
1.STOFF-/ ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG | |||
Handelsname: Polysiloxan Coating Invisible-shield NMRC-1 - NMRC-3B
Behälter (1 l -Inhalt)
Verwendung: Oberflächenbeschichtung für Glas, Metall, Kunststoff, Keramik.
Firma: Wolfgang Seemann Beschichtungen
Pestalozzistr. 65
78054 VS-Schwenningen
Telefon:+49 (0)7720 9584963
Notrufnummer: +49 (0)6131 – 19240
2.ZUSAMMENSETZUNGEN / ANGABEN ZU DEN BESTANDTEILEN
Gefährliche Inhaltsstoffe:
Chemische Bezeichnung | CAS-Nr. | EINECS-Nr. Nr. ELINCS | Symbol (e) | R-Sätze | Konzentration % |
Oktamethylcyclotetrasiloxan | 556-67-2 | 209-136-7 | Xn | R53, R62 | > 13 - < 35 |
3.MÖGLICHE GEFAHREN
Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
║Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
║Leichtentzündlich
║Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
4.ERSTE - HILFE - MASSNAHMEN
Einatmen: An die frische Luft bringen.
Hautkontakt: Mit Wasser und Seife abwaschen.
Augenkontakt: Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit viel Wasser spülen. Bei anhaltenden Augenreizung einen Facharzt aufsuchen
Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. 1-2 Glas Wasser trinken. Arzt aufsuchen.
5.MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG | |||
Geeignete Löschmittel: | Akoholbeständiger Schaum | ||
Kohlendioxid (CO2) | |||
Löschpulver | |||
Besondere Schutzausrüstung: Im Brandfall, wenn nötig, umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Weitere Angaben: Übliche Maßnahmen bei Bränden mit Chemikalien
6.MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Für angemessene Lüftung sorgen.
Personen in Sicherheit bringen. Alle Zündquellen entfernen.
Verfahren zur Reinigung:Mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z.B. Sand,
Silicagel, Säurebindemittel, Universalbindemittel, Sägemehl).
Aufschaufeln und in geeignete Behälter zur Entsorgung bringen.
7.HANDHABUNG UND LAGERUNG
Handhabung
Maßnahmen gegen elektrostatisches Aufladen treffen.
Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden.
Persönliche Schutzausrüstung tragen
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Von Zündquellen fernhalten – nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatisches Aufladen treffen.
Lagerung
Anforderung: An einem Ort mit lösemittelsicherem Boden aufbewahren. Behälter dicht geschlossen an einem trockenen, kühlen und gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Lagerklasse (LGK):3A: Entzündliche flüssige Stoffe
Lagertemperatur: Unter 30°C
Weitere Angaben: Stabil unter angegebenen Lagerbedingungen
8.EXPOSITIONSBEGRENZUNG U. PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten
Inhaltsstoffe | CAS-Nr. | Grenzwerte |
ETHANOL | 64-17-5 | 960 mg/m3; 500 ppm; Stand: 01 2006; Basis: TRGS 900; Liste: AGW: Bei Einhaltung der MAK- und BAT-Werte ist mit einem Risiko für den Fötus nicht zu rechnen. |
Technische Schutzmaßnahnmen
Nur an einem Ort gebrauchen, der mit einer Sicherheitsdusche ausgerüstet ist.
Augenspülflasche mit reinem Wasser.
Für wirksame Absaugung sorgen, wenn bei der Anwendung die Bildung von Aerosolen/Nebeln
nicht auszuschließen ist.
Persönliche Schutzausrüstung
Atemschutz: Bei Konzentrationen über den AGW-Werten, ist ein entsprechendes, geprüftes Atemschutzgerät zu tragen.
Handschutz:
Hinweis: Lösemittelbeständige Handschuhe
Kurzzeitiger Kontakt
Material: Polyvinylchlorid Mindest-Durchbruchzeit: 60 min, Handschuh Stärke:0,5 mm
Hinweis:
Längerer Kontakt
Material: Butiylkautschuk Mindest-Durchbruchzeit: 480 min, Handschuh Stärke:0,5 mm
Augenschutz: Schutzbrille mit Seitenschutz
Hygienemassnahmen: Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten.
Berührung mit der Haut und den Augen vermeiden.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Bei der Verwendung nicht essen, trinken oder rauchen.
9.Physikalische und chemische Eigenschaften:
Erscheinungsbild
Form: flüssig
Farbe: Durchscheinend
Geruch: schwach riechend
Schmelzpunkt: keine Daten verfügbar
Siedepunkt /-bereich: ca. 78,5 °C
Flammpunkt: ca.16 °C
Selbstentzündungstemperatur: 371°C
Untere Explosionsgrenze:ca. 3,5 % (V)
Obere Explosionsgrenze:ca. 19 % (V)
Dichte: ca. 0,950 g/cm3 bei 25°C
Mischbarkeit mit Wasser: nicht mischbar
10.STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Thermische Zersetzung:Bemerkung: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.
Weitere Angaben: Folgende Richtlinien und Merkblätter der BG Chemie beachten:
M 050 ,Umgang mit gesundheitsgefährlichen Stoffen’;
M053 ,Allgemeine Arbeitsschutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen’.
Messungen bei Temperaturen oberhalb 150°C in Gegenwart von Luft (Sauerstoff) haben ergeben, dass durch oxidativen Abbau in geringen Mengen Formaldehyd gebildet wird.
Keine gefährliche Reaktion bei bestimmungsgemäßer Verwendung
11.ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE
Erfahrung am Menschen: Ratten, denen wiederholt Octamethylcyclotetrasiloxan durch Inhalation oder oral verabreicht wurde, zeigten eine Zunahme der Lebergewichte. Es wurden keine sonstigen Veränderungen an der Leber beobachtet. Weitere Studien an Kaninchen und Meerschweinchen zeigten keine Effekte an der Leber.
Octamethylcyclotetrasiloxan hat in orientierenden Tierversuchen
bei Exposition gegenüber einer hohen Dampfkonzentration von 700 ppm, nicht jedoch in niedrigeren Konzentrationen, zu einer Beeinträchtigung der Fortpflanzung geführt, während bei den Muttertieren bereits ab 300 ppm Effekte auftraten. Die Bedeutung dieser Befunde für den Menschen ist unklar. In Teratogenitätsstudien, in denen Ratten und Kaninchen Octamethylcyclotetrasiloxan-Dampf in hohen Konzentrationen von bis zu 700 ppm bzw. 500 ppm einatmeten, kam es nicht zu teratogenen Effekten (keine Missbildung der Nachkommen).
12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE
Sonstige ökologische Hinweise: Ökotoxikologische Daten zu dem Produkt liegen nicht vor.
13.Hinweise zur Entsorgung:
Produkt:Kann unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften nur geeigneten Verbrennungsanlagen mit Abgasreinigung zugeführt werden.
Verunreinigte Verpackungen:Wie ungebrauchtes Produkt entsorgen.
14.ANGABEN ZUM TRANSPORT
Landtransport
ADR: UN-Nr.1139
Klasse 3
Verpackungsgruppe II
Klassifizierungscode F1
Gefahrnummer 33
ADR/RID-Kennzeichnung 3
Korrekte Bezeichnung des Gutes: Protective Coating
enthält OCTAMETETHYLCYCLOTETRASILOXAN und ETHANOL
RID: UN-Nr.1139
Klasse 3
Verpackungsgruppe II
Klassifizierungscode F1
Gefahrnummer 33
ADR/RID-Gefahrzettel 3
Korrekte Bezeichnung des Gutes Protective Coating
enthält OCTAMETETHYLCYCLOTETRASILOXAN und ETHANOL
Binnenschiffstransport
ADNR: UN-Nr.1139
Klasse 3
Verpackungsgruppe II
Klassifizierungscode F1
ADNR-Kennzeichnung 3
Korrekte Bezeichnung des Gutes Protective Coating
enthält OCTAMETETHYLCYCLOTETRASILOXAN und ETHANOL
Seeschiffstransport
IMDG: UN-Nr. 1139
Klasse 3
Verpackungsgruppe II
IMDG-Kennzeichnung 3
Em SF-E, S-E
Korrekte Bezeichnung des Gutes: Protective Coating
enthält OCTAMETETHYLCYCLOTETRASILOXAN und ETHANOL
Lufttransport
ICAO/IATA: UN-Nr. 1993
Klasse 3
Verpackungsgruppe II
ICAO-Kennzeichnung 3
Korrekte Bezeichnung des Gutes: Protective Coating
enthält OCTAMETETHYLCYCLOTETRASILOXAN und ETHANOL
Weitere Angaben: brennbar, getrennt von Nahrungsmitteln, Genussmitteln, Säuren und Laugen halten, Wärmeempfindlich ab +30 °C
Sondervorschrift
ADNR Sondervorschrift 640 D
ADR Sondervorschrift 640 D
RID Sondervorschrift 640 D
15.VORSCHRIFTEN
Kennzeichen gemäß EG - Richtlinien: ║1999/45/EG
║ Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: Octamethylcyclotetrasiloxan
║Symbol(e): F Leicht entzündlich, Xn Gesundheitsschädlich
║R -Sätze:
║R11 Leichtentzündlich
║R53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
║ S-Sätze:
║S 9 Behälter an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
║S 16 Von Zündquellen fernhalten. -Nicht rauchen.
║ S 33 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
║S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
S 60 Produkt und Behälter als gefährlichen Abfall entsorgen
Besondere Kennzeichnung bestimmter Zubereitungen: Nur für den berufsmäßigen Verwender.
Nationale Vorschriften
Gefahrklasse nach BetrSichV:A I: Fp 21° C, bei 15° C nicht mit Wasser mischbar.
Wassergefährdungsklasse: WGK 2 wassergefährdend Gemäss Anhang 4 VwVwS
Wassergefährdungsklasse gemäss Verwaltungsvorschrift Wassergefährdender Stoffe
Stand: 27.07.2005
16.SONSTIGE ANGABEN
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Datenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport, Verpackung und Entsorgung geben. Diese Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Datenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder anderweitig verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das gefertigte neue Material übertragen werden.